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Angehörige der Einsatzabteilung sind Männer und Frauen, die aktiven Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr verrichten. Für die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: · Mindestalter 17 Jahre (siehe unten) Höchstalter 60 Jahre (siehe Altersabteilung) · Körperliche und geistige Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst · Regelmäßige Teilnahme an Übungen · Teilnahme an Ausbildungslehrgängen · Teilnahme an Einsätzen Die Voraussetzungen für die Aufnahme bzw. den Ausschluss aus der Einsatzabteilung regelt die Satzung der Stadt bzw. Gemeinde für ihre Feuerwehr. Ebenso sind die Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung dort beschrieben. |


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Kontakt zum Wehrführer Nicolai Lotz: |